Teilnahmebedingungen, Empfehlung und Haftungsverzicht

Kurventraining mit Blank Motorradtraining

Die Anmeldung wird erst nach erfolgter Zahlung in Verbindung mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular wirksam. Die Gruppierungen werden vom Veranstalter festgelegt. Eine Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Die Veranstaltung dient nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Bei Rücksichtslosigkeit und Gefährdung anderer Teilnehmer kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Vor- und während der Veranstaltung ist grundsätzliches Alkohol- und Drogenverbot. Missachtung führt zum Veranstaltungsausschluss.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Fahrzeug

Das Fahrzeug muss technisch in Ordnung sein und darf keinen Öl- oder Flüssigkeitsverlust aufweisen. Keine Umbauten notwendig, weder DB-Killer, Spiegel, Nummernschild noch Slicks oder ähnlich. Die Demontage von Spiegeln usw ist dennoch empfehlenswert zwecks Sturzschäden. (Luftdruck z.B. GSXR 1000 ca. 2,1 bar vorn, 2,3 bar hinten) Scheinwerfer und Rücklichter sind abzukleben!

Jeder Teilnehmer muss eine vollständige Schutzbekleidung, Handschuhe, Stiefel sowie einen Helm tragen.Die Verwendung von Protektoren wird empfohlen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Schadensansprüche an den Veranstalter, deren Mitarbeiter und alle die im Zusammenhang mit dem Veranstalter beauftragten Personen sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und deren Mitarbeiter auch von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem vom Teilnehmer verursachten Schaden entstehen. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Es besteht keine zusätzliche Unfallversicherung, welche der Veranstalter für die Teilnehmer abgeschlossen hat.

Trainingsbikes

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Die Kosten für vom Teilnehmer verursachte Schäden an den TrainingsErsatzmotorrädern trägt der Verursacher. Kleine Schäden (bis Reparaturwert max. 50€) durch einen Unfall trägt der Fahrer pauschal mit 20€ in die „Sturzkasse“. Die Verwendung der Trainingsbikes erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Den Weisungen der vom Veranstalter beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vomTraining ausgeschlossen. Der Teilnehmer haftet für Personen- und Sachschäden Dritter, wenn er diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen, wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und deren Einrichtungen. Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung verhindert oder wenn der Rennstreckenpartner zurücktritt. Bei Terminabsage vom Veranstalter erfolgt eine Rückerstattung oder ein Ersatztermin.

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen

  • die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
  • die ADAC Regionalclubs, die ADMV-Clubs, den Promotor/Serienorganisator
  • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen,und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen
  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stornierung

Die Teilnahmegebühr gilt ausschließlich für den angemeldeten Termin – siehe Verwendungszweck. Bei Absage des Teilnehmers, weniger als 8 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr zu 50 % zurückerstattet. Keine Rückerstattung bei Absage des Teilnehmers bei weniger als 14 Tage zum Trainingstermin. Ersatzfahrer muss gemeldet werden.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Veranstaltungsort: Kartarena Cheb / TschechienDauer: 10-17 Uhr (technische Abnahme und Briefing 8:30 Uhr)Trainingsmodus: Instruktortraining – Gruppeneinteilung von Einsteiger bis SportfahrerTurndauer: 15 Minuten

Empfehlungen

Reifen:

Profiltiefe egal. Gefahren wird fast ausschließlich in Schräglage. Also ideal zum Reifen vernichten wenn die Lauffläche abgefahren ist;)Anreise mit Motorradhänger oder Transporter (Mietkosten ca. 15-20 € pro Tag, Sprinter ca 50€)

Übernachtung

In Cheb, Franzensbad (beides ca 1-6 km entfernt), wie auch in Schirnding oder Waldsassen gibt es Hotels und Pensionen zu günstigsten Preisen. Anreise am Vortag lohnt sich. Einkaufsmöglichkeiten, Märkte und Casinos laden dazu ein. Auch an der Strecke gibt es Übernachtungsmöglichkeiten. Im Mehrbettzimmer oder auf der Camping Area der Strecke.

Tankstelle direkt neben der Strecke.

Es handelt sich hierbei um ein Instruktortraining ohne Zeitmessung. Vollkaskoversicherte Motorräder behalten ihren vollen Versicherungsschutz.Die Trainings- und Ersatzbikes stehen für alle K2 gebuchten Teilnehmer zur Verfügung. Wer ohne eigenes bzw. nicht funktionsfähigem Bike erscheint, hat kein Exklusivrecht auf ein Bike.

Haftungsausschluss